Beitragsordnung des Postsportverein Stade e. V.
Die Mitgliederversammlung des Postsportvereins Stade hat am 23. Februar 2012 gemäß § 15 der Satzung des Postsportvereins Stade vom 24.3.2010 die Beitragsordnung des Postsportvereins Stade in der nachstehenden Fassung beschlossen.
§ 1
Beitragssätze
Es gelten für die Mitglieder folgende Beitragssätze:
1. Regelbeiträge (für alle Abteilungen außer Tennisabteilung)
Beitragsgruppen: |
Monat: |
1. Fördernde (passive) Mitglieder |
1,50 € |
2. Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) |
2,50 € |
3. Ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Schüler(innen), Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen |
5,00 € |
4. Aktive Mitgliedschaft Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahrs) |
9,00 € |
5. Ehepaare (mit Kindern bis 13 Jahre) |
14,00 € |
6. Familien (mit Kindern ab 14 Jahre) |
15,00 € |
Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
Allgemeines:
Die Beiträge mit Ausnahme der Beitragsgruppe Passive Mitgliedschaft berechtigen zur Teilnahme am Sportangebot des gesamten Vereins.
Für die Tennisabteilung müssen die erhöhten Beiträge (siehe unter 2.) entrichtet werden.
Ermäßigter Beitrag:
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, müssen dem Antrag einen Nachweis beifügen, aus dem sich ihr entsprechender Status ergibt, z.B. Schülerausweis oder Studierendenausweis.
Für jedes Semester, Schuljahr, Lehrjahr ist die Beitragsermäßigung erneut zu beantragen.
Über das Vorliegen eines wirtschaftlichen Härtefalls und die damit verbundene Zeitdauer der Ermäßigung entscheidet der Vorstand des Post SV. Erforderlich hierfür ist eine schriftliche Antragstellung unter Angabe der Gründe.
Paare, die in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenleben, werden auf schriftlichen Antrag hin wie Ehepaare eingestuft.
Beitragsordnung des Postsportverein Stade e. V.
2. Sonderbeiträge und Regelbeitrag bei Mitgliedschaft in der Tennisabteilung
Beitragsgruppen: |
Monat |
1. Fördernde (passive) Mitglieder |
3,50 € |
2. Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) |
5,00 € |
3. Ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Schüler(innen), Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen |
8,00 €
|
4. Aktive Mitgliedschaft Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahrs) |
18,00 € |
5. Ehepaare (mit Kindern bis 13 Jahre) |
26,00 € |
6. Familien (mit Kindern ab 14 Jahre) |
30,00 € |
7. Vormittagstarif Erwachsene (bei Benutzung der Plätze Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr, außer an Wochenfeiertagen. Die zeitliche Beschränkung gilt nicht für Wettkämpfe und Teilnahme am Vereinsleben) |
12,00 € |
8. Einzelmitglieder bei Nachweis einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in einem weiteren Tennisverein (Zweitmitgliedschaft) siehe Hinweis unten! |
9,00 € |
Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung beträgt 1 Jahr.
Hinweise zu 1:
Regelbeiträge gelten entsprechend.
Es kann jeweils nur eine Beitragsvergünstigung in Anspruch genommen werden (z. B. ermäßigter Beitrag für Auszubildende oder Zweitmitgliedschaft).
Für neue Zweitmitglieder ist die Dauer auf
höchstens 3 Jahre beschränkt.
Auf Antrag kann der Vorstand des Post SV den Status für jeweils ein
weiteres Jahr verlängern.
Der Vorstand des Post SV kann in Härtefällen oder aus wichtigem Grund im Einzelfall eine andere Regelung beschließen
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Beitragsordnung gilt ab dem 1. Juli 2012
12.03.2023
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