Beiträge

Beitragsordnung des Postsportverein Stade e.v.

Die Mitgliederversammlung des Postsportvereins Stade hat am 18. März 2009 gemäß § 5 der Satzung des Postsportvereins Stade vom 16.3.1995 die Beitragsordnung des Postsportvereins Stade in der nachstehenden Fassung beschlossen.

§ 1

Beitragssätze

 

Es gelten für die Mitglieder folgende Beitragssätze:

1. Regelbeiträge         

 Regelbeiträge Beitragsgruppe

Beitrag pro Monat (€)

1. Aktive Mitgliedschaft Erwachsene

    (ab Vollendung des 18. Lebensjahrs)

9,00 €

2. Aktive Mitglieder Kinder und Jugendliche

    (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs)

5,00 €

3. Ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,  wehrpflichtige Soldaten, Studierende und Zivildienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen

5,00 €

4. Ehepaare bzw. Familien

14,00 €

5. Passive Mitgliedschaft

1,50 €

Folgende Bestimmungen sind im Zusammenhang mit den obigen Beitragsgruppen zu beachten:

 Allgemeines:

Die Beiträge mit Ausnahme der Beitragsgruppe Passive Mitgliedschaft berechtigen zur Teilnahme am Sportangebot des gesamten Vereins. Die Regelungen über die Sonderbeiträge bleiben davon unberührt.

  • Ermäßigter Beitrag:
  • Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, wehrpflichtige Soldaten und Zivildienstleistende müssen dem Antrag einen Nachweis beifügen, aus dem sich ihr entsprechender Status ergibt, z.B. Schülerausweis oder Studierendenausweis.

Über das Vorliegen eines wirtschaftlichen Härtefalls und die damit verbundene Zeitdauer der Ermäßigung entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Erforderlich hierfür ist eine schriftliche Antragstellung unter Angabe der Gründe.

Für jedes Semester, Schuljahr, Lehrjahr bzw. für die Zeit des Grundwehrdienstes ist die Beitragsermäßigung erneut zu beantragen.

 

2. Sonderbeiträge der Tennisabteilung

 

Sonderbeiträge Beitragsgruppe

Beitrag pro Monat (€)

1. Aktive Mitgliedschaft Erwachsene

    (ab Vollendung des 18. Lebensjahrs)

9,00 €

2. Aktive Mitglieder Kinder und Jugendliche

    (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs)

5,00 €

3. Ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,  wehrpflichtige Soldaten, Studierende und Zivildienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen

3,00 €

4. Ehepaare bzw. Familien

12,00 €

5. Passive Mitgliedschaft

2,00 €

 6. Vormittagstarif Erwachsene  *)

    

3,00 €

 7. Vormittagstarif Ehepaare  *)

4,00 €

 8. Zweitmitgliedschaft Erwachsene  (ohne Regelbeitrag)

9,00 €

 9. Zweitmitgliedschaft Jugendliche  (ohne Regelbeitrag)

5,00 €

10. Entgelt pro nicht geleisteter Arbeitstunde 

     Jedes Mitglied über 16 Jahre und unter 70 Jahre leistet pro Saison

      8 Arbeitsstunden. Ersatzweise werden am Jahresende pro

      nichtgeleisteter Arbeitsstunde als Zahlung an den Verein 7,00 € fällig.

 

7,00 €

*)  bei Benutzung der Plätze Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr, außer an Wochenfeiertagen.

     Die zeitliche Beschränkung gilt nicht für Wettkämpfe und Teilnahme am Vereinsleben.

Die Zusatzbeiträge (außer 8. und 9.) sind zusätzlich zu den Regelbeiträgen (unter 1.) zu zahlen.

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung beträgt 1 Jahr.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Beitragsordnung gilt ab dem 1. Juli 2009